Ausbildung zum Privat Piloten
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Lassen Sie diesen Traum wahr werden!
Ausbildung zum Privat Piloten (PPL)
Allgemein
Wenn sie ein Flugzeug als Privatpilot fliegen möchten, benötigen Sie einen Privatpilotenschein (PPL) mit der Klassenberechtigung jener Flugzeuge, mit welchen Sie als Privatpilot fliegen möchten. Nach Abschluß der Ausbildung, allgemein üblich zwei bis viersitzige einmotorige Motorflugzeuge mit Kolbentriebwerk, welche man nach Sichtflugregeln steuern darf.
Die Ausbildung zum Privatpiloten (Sichtflug) dauert ca. 4 bis 6 Monate, je nachdem, wie viel Zeit Sie pro Monat für die Schulflugstunden aufbringen können und möchten.
Der Privatpilotenschein muss alle 2 Jahre verlängert werden. Zur Pilotenschein Verlängerung müssen Sie mindestens 12 Flugstunden sowie mindestens 12 Landungen innerhalb der letzten 12 Monate nachweisen, oder wenn Sie diese Voraussetzung nicht erfüllen, kann die Berechtigung im Zuge einer Befähigungsüberprüfung mit einem Flugprüfer ebenfalls wieder für 2 Jahre verlängert werden.
Ebenso muss bei Beginn der Ausbildung und dann periodisch alle 2 Jahre ein fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis erworben werden. Diese Untersuchung ist ähnlich wie jene für den Erwerb eines Auto- Führerscheines. Eine Brille ist kein Hindernis.
Voraussetzungen:
- Mindestalter 17 Jahre
- Körperliche Tauglichkeit (die fliegerärztliche Untersuchung setzt einen durchschnittlichen Gesundheitszustand voraus, wobei auch eine Brille kein Hindernis ist)
- Verlässlichkeit (keine Vorstrafen wegen Verbrechen oder Trunkenheit am Steuer)
Theoretische Ausbildung:
Die theoretische Ausbildung findet in geeigneten Schulungsräumlichkeiten statt. Es werden alle Kenntnisse zur sicheren Flugdurchführung im Rahmen eines kombinierten Kurses, zum Erwerb des Privatpilotenscheines und gleichzeitig den Erwerb einer Flugfunk- Lizenz übermittelt. Die Schulung umfasst folgende Fächer:
- Luftrecht
- Aerodynamik
- allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse
- Flugleistung und Flugplanung
- menschliches Leistungsvermögen
- Meteorologie
- Navigation
- betriebliche Verfahren
- Sprechfunkverkehr
Praktische Ausbildung
Die praktische Flugausbildung umfasst 45 Stunden Gesamtflugzeit. Nach ca. 10 bis 15 Schulflugstunden ist ein erstmaliger Alleinflug ohne Fluglehrer an Bord in der Flugplatzrunde möglich. Ein besonderes Erlebnis für jeden Flugschüler.
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Nachtsichtflug
Damit Sie ohne Instrumentenflugberechtigung auch nach Einbruch der Dunkelheit sicher unterwegs sind, gibt es die Ausbildung zum Nachtsichtflug. Bei dieser Ausbildung werden Sie lernen, ein Flugzeug auch in der Nacht sicher zu navigieren und in der Nacht sicher zu landen.
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Instrumentenflugausbildung (IFR)
Damit Sie auch bei schlechtem Wetter sicher ankommen.
Nach 50 Stunden Überlandflügen ab Abschluss der Sichtflugausbildung, gibt es die Möglichkeit zur Instrumentenflugausbildung. In dieser Zeit lernt man ein Flugzeug bei schlechtem Wetter, in Wolken und in der Nacht bei schlechter oder gar kleiner Sicht, sicher zu steuern, zu navigieren und am Zielflugplatz einen Landeanflug in Wolken ohne Sicht bis 60 Meter über Grund zu meistern.
Diese Ausbildung dauert zusätzlich zur Grundausbildung ca. 4-6 Monate, je nachdem, wie viel Zeit Sie pro Monat für die Schulflugstunden aufbringen können und möchten.
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Wolfgang Obermair tritt in „dieser Seite“ nicht als Flugschule für Pilotenausbildungen in welcher Art auch immer und als Flugschule zur Ausbildung als Pilot für Flugzeuge welche eine Klassen- oder Musterberechtigung verlangen oder zur Ausbildung von Berechtigungen zur Erweiterung und Erhaltung bereits bestehender Pilotenlizenzen in welcher Art auch immer, auf, sondern stellt sich für solche Dienste als Fluglehrer für Theorie und Praxisschulungen in Kooperation mit verschiedenen Flugschulen zu Verfügung und tritt gegenüber einen Interessenten zum Erreichen einer Pilotenlizenz oder zum Erreichen einer Erweiterung seiner bereits bestehenden Pilotenlizenz als Vermittler auf.
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